AGB Wohnmobilvermietung

FAQ & Mietbedingungen

 

Das Reisemobil kann ausschließlich vor Ort gebucht werden. Der Mietvertrag kommt mit Zugang des schriftlichen Mietvertrages zustande.
Bei der Übergabe muss eine Kaution von € 1.000,00 hinterlegt werden. Bei Abschluss des Urlaubsschutzpaketes reduziert sich der zu hinterlegende Betrag auf 250,00 €. Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgebracht, wird die Kaution zurückerstattet. Im Zweifelsfall erfolgt die Erstattung innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrzeuges. Im Falle einer Beschädigung des Fahrzeuges erfolgt die Reparatur erst nach Saisonende. Die Kaution wird bis zur erfolgten Reparatur einbehalten.
Bei Vertragsabschluss ist eine sofortige Anzahlung von 25 % des Gesamtpreises zu leisten. Der Restbetrag sowie alle für den Mieter aus dem Mietvertrag entstandenen Kosten muss spätestens 28 Tage vor Abreise beim Vermieter eingegangen sein.
Die Mietpreise beinhalten: - die Preise der jeweiligen Preisliste inkl. gesetzl. MwSt. - die Servicepauschale in Höhe von 139 € - Voll- und Teilkasko inkl. je 1000 € SB - Übergabe-/Rücknahmetag wird je zu 50 % berechnet – 1 Tag - die vom Mieter gebuchten und zusätzlich bestellten Leistungen
Übergabe: Mo.-Fr. 14.00 – 17.00 Uhr Rückgabe: Mo.-Fr. 09.00 – 10.00 Uhr Die genauen Zeiten werden auf dem Mietvertrag individuell vereinbart und sind bindend. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs berechnen wir dem Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe von € 35,- je angefangener Stunde. Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises. Der Vermieter behält sich zudem die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor.
Die Übergabepauschale enthält die Kosten für die Übergabe des Fahrzeuges, die Einweisung des Mieters, sowie die Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses. Nachfolgende Zusatzausrüstung/Verbrauchsmaterialien sind in der Servicepauschale enthalten: Zusatzausrüstung: - 1x11kg Propan-Gasflasche - CEE-Eurokupplung - CEE-Eurostecker - 2 Ausgleichskeile - 1 Kabeltrommel 25 m - Warndreieck, Verbandkasten, 2 bzw. 4 Warnwesten Die Zusatzausrüstung für das gemietete Fahrzeug wird dem Mieter während der Mietdauer leihweise zur Benutzung überlassen. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zusatzausstattung nicht gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert ist. Der Mieter haftet für die vollzählige und unbeschädigte Rückgabe unbeschränkt. Verbrauchsmaterialien: - Motoröl - WC-Chemikalien inkl. 2 Rollen Spezialtoilettenpapier Das Fahrzeug wird mit vollem Treibstofftank an den Mieter übergeben. Vor Rückgabe des Fahrzeuges ist der Treibstofftank vor Ort – also in Blankenburg wieder aufzufüllen. Als Nachweis ist der Tankbeleg aufzubewahren und dem Vermieter bei Rückgabe vorzulegen. Es darf kein Biodiesel getankt werden.
Der Mietvertrag gilt für den Vermieter nach Eingang der Anzahlung als angenommen. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so sind Stornokosten in Höhe der geleisteten Anzahlung fällig = 25 Prozent des Gesamtmietpreises (siehe Pkt. 3). Danach werden pauschalen Stornogebühren fällig: a) bis 60 Tage vor Mietbeginn = 40 % b) bis 30 Tage vor Mietbeginn = 60 % c) bis 14 Tage vor Mietbeginn = 80 % d) ab 14 Tage vor Mietbeginn = 100 % sowie bei Nichtabholung des Fahrzeuges. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass die Kosten des Mietvertrages anlässlich des stornierten Mietvertrages geringer waren.
Das Mitnehmen von Haustieren ist nur nach vorheriger Absprache möglich! Für Haustiere berechnen wir pauschal 10,00 € pro Tag/Tier. Auf absolute Sauberkeit bei der Rückgabe des Wohnmobils ist zu achten. Sollten Haustiere entgegen der Untersagung mitgenommen werden, werden Sie mit 150 € Schadenersatz zzgl. erforderlichen Reinigungsaufwand in Höhe von 200 €.
Das Fahrzeug ist gemäß den allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung – AKB wie folgt versichert: - Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung - Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 EURO - Teilkaskoversicherung mit 1000 EURO Selbstbeteiligung Im Schadensfall haftet der Mieter in Höhe der Selbstbeteiligung pro Schadensfall; bei grober Fahrlässigkeit für die Höhe des vollen Schadens. Von der Versicherung nicht gedeckt sind alle Schäden an den Dachluken und Dachaufbauten des Fahrzeuges sowie am Unterboden, weiter alle Schäden an der Inneneinrichtung des Fahrzeuges, den Motoren, den Fahrwerksteilen und Fahrradträgern. Motoren und Fahrwerksschäden, die auf Fahrlässigkeit und oder Vorsatz des Mieters zurückzuführen sind sowie Fahren mit zu niedrigem Ölstand, Überdrehen des Motors und das Befahren ungeeigneter Wege sind vom Mieter schadensersatzpflichtig.
Der Mieter ist während der Mietzeit für das angemietete Fahrzeug voll verantwortlich. Sämtliche Beschädigungen am Fahrzeug gehen zu Lasten des Mieters. Schäden, die der Mieter mit dem gemieteten Fahrzeug verursacht, sind im Regelfall durch die Fahrzeughaftpflichtversicherung des Mietfahrzeuges gedeckt. Schäden, die der Mieter und/oder Dritte am Mietfahrzeug verursacht, sind im Regelfall durch die Vollkaskoversicherung des Mietfahrzeuges gedeckt, wobei der Mieter hierbei eine Selbstbeteiligung (wie oben beschrieben) je Schadensfall zu leisten hat. Schäden, die nicht von der Haftpflicht und/oder Vollkaskoversicherung getragen werden, z. B. Mietausfallschäden, merkantiler Minderwert des Fahrzeuges nach Unfällen etc. sind vom Mieter zu tragen, sofern diese in der Folge seines Verschuldens liegen. Als Mietausfallschaden schuldet der Mieter in diesen Fällen für die Dauer der Reparatur bzw. die Dauer der Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeuges den vereinbarten Tagesmietpreis. Dem Mieter ist der Nachweis möglich, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Mieter unbeschränkt. Hat der Mieter Unfallflucht begangen, so haftet er ebenfalls voll. Weiterhin haftet der Mieter unbeschränkt für alle Schäden, die durch die Benutzung eines unberechtigten Fahrers entstanden sind sowie für Schäden, die durch eventuelles Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Für die mit dem Mieter reisenden Personen haftet der Mieter im selben Umfang wie bei eigenem Verschulden.
Mindestalter des Mieters und Fahrers sind 21 Jahre. Der Fahrer / Mieter muss den gültigen Führerschein mindestens seit zwei Jahren der Klasse 3/B besitzen.
Die Mietfahrzeuge sind technisch in einwandfreiem und gewartetem Zustand. Optische Beeinträchtigungen an den Mietfahrzeugen sind nicht auszuschließen und kein Grund zur Reklamation. Sollte durch Unfall oder aus sonstigen Gründen ein zugesagtes Fahrzeug ausfallen, behält sich der Vermieter vor, ein ähnliches Ersatzfahrzeug bereitzustellen, sofern dies ihm möglich ist.
Der Mieter hat bei jeglichen Unfällen die Polizei zu verständigen und die Aufnahme eines Protokolls zu verlangen. Weiterhin ist der Mieter verpflichtet, ein vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Schadensprotokoll noch am Unfallort auszufüllen. Dieses ist dem Vermieter vorab unverzüglich zukommen zu lassen und das Originalprotokoll am Rückgabetag an den Vermieter auszuhändigen. Der Mieter darf bei jeglichen Unfallschäden keinerlei gegnerische Ansprüche in irgendeiner Form anerkennen. Nichtbeachtung der vorgenannten Vorschriften lassen den Mieter für alle Schäden persönlich und unbeschränkt haften.
Auslandsfahrten sind in die meisten europäischen Länder möglich. Reisen in außereuropäische Länder schließt der Vermieter aus. Weiterhin ist es dem Mieter ausdrücklich untersagt, Fahrten in Krisengebiete, wie z. B. Bürgerkriegsbedrohte Länder, Erdbebengebiete sowie von Naturkatastrophen bedrohte oder betroffene Länder bzw. Landesteile zu bereisen. Bei Zuwiderhandlung ist der Mieter in vollem Umfang haftbar.
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu 50 EURO ohne Rücksprache mit dem Vermieter in Auftrag gegeben werden. Höhere Reparaturen müssen vor Auftragserteilung vom Vermieter genehmigt werden. Die Reparaturkosten werden vom Vermieter gegen Vorlage ordnungsgemäßer Belege erstattet, soweit der Mieter nicht für die Schäden haftet. Im Zweifelsfall ist grundsätzlich Rücksprache mit dem Vermieter zu halten. Für Reifen-/Frostschäden leistet der Vermieter
Alle Schäden oder Funktionsschäden am Fahrzeug, dem Aufbau des Fahrzeuges oder seiner Ausstattung sind dem Vermieter sofort nach Feststellung per Telefon mitzuteilen. Andernfalls haftet der Mieter dem Vermieter gegenüber in unbeschränkter Höhe für etwaige Mietausfälle bei Folgemieten. Der Mieter hat die jeweiligen Vorschriften der StVO des jeweiligen Landes genau zu beachten (Führerschein, Verkehrsregeln, Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts 3500kg). Fahrten unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen sowie Übermüdung etc. ist streng verboten. Sollte bei einem eventuellen Unfall die Versicherung aus einem der vorgenannten Gründe oder aus einem anderen berechtigten Grund die Regulierung des Schadens verweigern, wird der Mieter in vollem Umfang haften. Der Mieter haftet ebenso unbeschränkt, wenn er Unfallflucht begeht. Erfolgt die Regulierung eines Unfall- oder sonstigen Schadens durch eine ausländische Versicherung nicht oder nur teilweise, haftet der Mieter – auch bei unverschuldeten Unfällen – bis zur Höhe der Vollkasko-Selbstbeteiligung, insofern sich der Schaden durch die Vollkaskoversicherung abwickeln lässt; andernfalls haftet der Mieter unbeschränkt. Rangieren und Rückwärtsfahren mit dem Fahrzeug ist dem Mieter nur unter Einweisung einer Hilfsperson gestattet. Es sind bei jeglicher Benutzung des Fahrzeuges unbedingt die Fahrzeugaußenmaße zu beachten, insbesondere bei Durchfahrten, Unterführungen etc. Der Mieter hat bei jedem Tanken den Ölstand, den Reifendruck sowie den Kühlwasserstand zu kontrollieren und ggf. aufzufüllen. Der Betrieb der Gasheizung ist während der Fahrt ausdrücklich untersagt. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Weitervermietung oder für sonstige gewerbliche Zwecke außer solchen, die ausdrücklich vereinbart sind, zu verwenden.Das Rauchen in den Mietfahrzeugen ist grundsätzlich verboten! Bei Zuwiderhandlung werden mindestens 200,- € der Kaution einbehalten.
Das Fahrzeug wird innen und außen im gereinigten Zustand sowie mit leerem Abwasser- und leerem Frischwassertank übergeben und muss ebenso zurückgegeben werden. Für den Frischwassertank kann keine Gewähr als Trinkwasser übernommen werden. Die Leerung und Reinigung der Toiletten sowie des Toilettentanks und der Abwassertanks muss in jedem Fall vom Mieter vorgenommen werden. Geschieht das nicht oder unzureichend, werden dem Mieter nachfolgende Reinigungskosten berechnet: - Außenreinigung ab 59,00 € - Innenreinigung ab 79,00 Toilettenreinigung 180,00 € Die Rückgabe das Reisemobil erfolgt innen grob gereinigt - besenrein. Der Mieter kann sich durch Zahlung einer Reinigungspauschale in Höhe von 200,00 EURO von den Reinigungspflichten befreien lassen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters.
Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen sollen dann so umgedeutet werden, dass deren Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.